Wir freuen uns, dass wir bereits Schülerinnen hatten, die die Schulung zur Kosmetikerin (12 Monate) und weitere Ausbildungen von ihrer Rentenversicherung gefördert bekommen haben. Sie bekamen Förderung, weil sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten konnten und jetzt nach der Umschulung den Beruf der Kosmetikerin ausüben können.
Für solche "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", also der beruflichen Rehabilitation, müssen eine Reihe an Voraussetzungen erfüllt werden. Ihre Rentenversicherung kann Sie dazu beraten.